Immobilienwertermittlung
Sicherlich ist hier zu berücksichtigen, zu welchem Zweck der Wert einer Immobilie berechnet werden soll. Bei der Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie als Kreditsicherheit, oder der Festlegung des zu versichernden Wertes bei einer Gebäudeversicherung wird anders vorgegangen, als bei der Festlegung des Verkehrswertes für gerichtliche Verfahren, oder der Gestaltung des Verkaufspreises für den freihändigen Verkauf.
Der ermittelte Wert einer Immobilie ist je nach Qualifikation und Expertise des Wertermittlers unterschiedlich glaubhaft und belastbar.
Aus unserer Sicht entspricht der aktuelle Wert einer Immobilie genau dem Preis, den der höchstbietende Kaufinteressent dem diesen annehmenden Verkäufer derzeit zu zahlen bereit ist. Bei der Immobilienwertermittlung für den Verkauf gilt es, genau diesen Preis so genau wie möglich einzuschätzen.
Hierzu wenden wir stets verschiedene anerkannte Methoden an. Als Grundlage dienen die Berechnung des Sachwertes, Ertragswertes und Vergleichswertes.
Marktnachfragesituation und die allgemeine Zinslandschaft beeinflussen je nach Objekttyp den zu erzielenden Verkaufspreis.
Der tatsächliche Objektwert und im Übrigen auch die Güte der Bewertung stellt sich dann immer im Verkaufsprozess heraus. Die Wichtigkeit im Verkaufsprozess den richtigen Angebotspreis festzulegen wird anhand folgenden Beispiels aufgezeigt.

